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Yves Remelius
Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und folgenden Urteilen des Bundesgerichtshofes können Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem 01.01.1991 abgeschlossen wurden und bei denen die Widerrufsbelehrung mangelhaft war, rückabgewickelt werden. Dies bietet oft finanzielle Vorteile gegenüber einer Kündigung.
Langanhaltende Niedrigzinsphasen stellen viele Lebensversicherer vor Herausforderungen, was die Rentabilität von Versicherungsverträgen beeinträchtigen und zu Kürzungen bei „garantierten“ Leistungen führen kann, wodurch die steuerlichen Vorteile dieser Produkte oft nicht zur Geltung kommen.
Das Wichtigste:
Herr H. Meier*, 58-jähriger Geschäftsführer eines mittelständischen Maschinenbau-Unternehmens, hatte vor zwei Jahren seine Lebensversicherung bei der Aachener Münchner nach regulärem Ablauf ausbezahlt bekommen. Die Auszahlung belief sich auf die beachtliche Summe von 200.000 €.
Doch aufgrund der aktuellen Rechtslage besteht die Möglichkeit, diesen Vorgang zu überprüfen, gegebenenfalls eine Rückabwicklung vorzunehmen und somit einen zusätzlichen Mehrwert von 30% zu erhalten (Diese Zahlen können variieren, je nach Versicherung, Laufzeit etc.).
Um seine Optionen zu eruieren, nimmt Herr Meier Kontakt mit uns auf. In einem ausführlichen Erstgespräch erörtern wir gemeinsam die Möglichkeiten, den Widerruf der Lebensversicherung einzuleiten. Als nächsten Schritt wird Herr Meier uns alle relevanten Unterlagen zusenden, die wir an unsere erfahrenen Kooperationspartner zur Ersteinschätzung weiterleiten werden.
Nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen durch unsere Experten erhält Herr Meier ein detailliertes Angebot unserer kooperierenden Anwälte. Auf Basis dieser fundierten Analyse kann Herr Meier eine informierte Entscheidung treffen, ob er das Angebot annehmen und den Widerruf seiner Lebensversicherung durchführen möchte.
Wir stehen unseren Kund:innen während des gesamten Prozesses zur Seite und unterstützen sie bei allen notwendigen Schritten. Wir setzen uns dafür ein, dass sie die bestmögliche Lösung für ihre individuelle Situation erhalten und ihre Rechte als Versicherungsnehmende gewahrt bleiben.
(*Anmerkung: Die Namen der Kund:innen wurden von der Redaktion geändert)
Frau Dr. Sabine Erdmann*, 51-jährige Chefärztin an einer renommierten Klinik im Rhein-Neckarkreis, hat eine derzeit noch laufende Lebensversicherung bei der Heidelberger Leben. Der aktuelle Rückkaufswert beläuft sich auf 120.000 €, und die Laufzeit erstreckt sich bis ins Jahr 2035.
Aufgrund der aktuellen Rechtslage besteht die Möglichkeit auch diesen Vertrag zu widerrufen und somit einen zusätzlichen Mehrwert von circa 30% zu erhalten (Diese Zahlen können variieren, je nach Versicherung, Laufzeit etc.).
Frau Dr. Erdmann nimmt Kontakt mit uns auf und in einem ausführlichen Erstgespräch erörtern wir auch hier die Möglichkeiten, den Widerruf der Lebensversicherung einzuleiten. Als nächsten Schritt sendet Frau Dr. Erdmann uns alle relevanten Unterlagen zu, die wir an unsere erfahrenen Kooperationspartner zur Ersteinschätzung weiterleiten werden.
Nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen durch unsere Expert:innen erhält Frau Dr. Erdmann ein detailliertes Angebot der Anwälte. Auf Basis dieser fundierten Analyse kann Frau Dr. Erdmann nun eine informierte Entscheidung treffen, ob sie das Angebot annehmen und den Widerruf ihrer Lebensversicherung durchführen möchte.
(*Anmerkung: Die Namen der Kund:innen wurden von der Redaktion geändert)
Hier nochmals die Vorgehensweise für beide Cases zusammengefasst:
Wenn auch Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und sich über Ihre Möglichkeiten zum Widerruf informieren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
PS: Beide Kund:innen haben sich am Ende für den Widerruf entschieden und erhielten jeweils 30% Mehrwert ihrer Versicherungssumme.
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