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LV-Widerruf

Yves Remelius

LV-Widerruf

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2012 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat kann diese oft noch rückabwickeln. Ab 01.01.2013 können nur Basisrenten (nur Rürup-Renten) geprüft werden.
  • Viele Kunden wurden bei Vertragsabschluss nicht rechtmäßig belehrt und können somit dem Vertrag widersprechen.
  • Ein erfolgreicher Widerspruch hat zur Folge, dass Sie Ihre gezahlten Beiträge zusätzlich zu einem durchschnittlichen Mehrwert als Nutzungsentschädigung erhalten.
  • Auch bei gekündigten Verträgen können Sie noch immer widersprechen und die Rückabwicklung einleiten.


Wollen Sie mehr darüber erfahren, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und ob Sie widerrufen können? Dann laden Sie hier unsere kostenlose Checkliste herunter.

Ihre Vorrausetzungen sind gut und Sie möchten den Widerruf über uns einleiten. Wie gehen Sie vor?

  1. Sie senden uns Ihre Unterlagen zu.
  2. Danach können Sie Ihre Kundenerstinformation auf unserer Webseite herunterladen, die Sie an uns unterschrieben zurücksenden.


Sie erhalten im nächsten Schritt Checklisten, füllen diese aus und senden Sie an uns zurück.

Haben Sie Interesse?

Senden Sie mir eine Anfrage über das Kontaktformular