Das Wichtigste in Kürze:
- Wer zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2012 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat kann diese oft noch rückabwickeln. Ab 01.01.2013 können nur Basisrenten (nur Rürup-Renten) geprüft werden.
- Viele Kunden wurden bei Vertragsabschluss nicht rechtmäßig belehrt und können somit dem Vertrag widersprechen.
- Ein erfolgreicher Widerspruch hat zur Folge, dass Sie Ihre gezahlten Beiträge zusätzlich zu einem durchschnittlichen Mehrwert als Nutzungsentschädigung erhalten.
- Auch bei gekündigten Verträgen können Sie noch immer widersprechen und die Rückabwicklung einleiten.
Ihre Vorrausetzungen sind gut und Sie möchten den Widerruf über uns einleiten. Wie gehen Sie vor?
- Sie senden uns Ihre Unterlagen zu.
- Danach können Sie Ihre Kundenerstinformation auf unserer Webseite herunterladen, die Sie an uns unterschrieben zurücksenden.
Sie erhalten im nächsten Schritt Checklisten, füllen diese aus und senden Sie an uns zurück.